Am 28. 5. 2001 wurde in Seoul ein Abänderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und KoreaBGBl 1987/486, unterzeichnet. Das Protokoll wird derzeit dem parlamentarischen Genehmigungsverfahren unterzogen. Gemäß seinem Art 9 wird es voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2003 erstmals Wirksamkeit erlangen. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.