Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 01.10.1999, G 6/99, G 26/99, G 27/99, G 85/99, eine Bestimmung im Kapitalverkehrssteuergesetz aufgehoben, nach der der Erwerb von bedingten Anwartschaftsrechten börsenumsatzsteuerpflichtig ist. Der Autor zeigt auf, dass die Erwägungen des VfGH ganz allgemein praktische Bedeutung haben.