Ausgangspunkt der Ausführungen im Beitrag ist ein Erkenntnis des VwGH vom 7.08.2001, 97/14/0109, betreffend die Anrechnung japanischer Quellensteuer. Dargestellt werden der Sachverhalt des Erkenntnisses, die Rechtsgrundlagen, die Auffassung des BMF und die Entscheidungsgründe des VwGH. Der Artikel schließt mit einer Würdigung der genannten Thematik.