Ausgehend von der spezifischen EuGH-Judikatur wird im vorliegenden Beitrag unter anderem aufgezeigt, dass eine eindeutige Feststellung der Adresse des Leistenden in diesem Zusammenhang nicht bloß ein Formalerfordernis ist.
Ausgehend von der spezifischen EuGH-Judikatur wird im vorliegenden Beitrag unter anderem aufgezeigt, dass eine eindeutige Feststellung der Adresse des Leistenden in diesem Zusammenhang nicht bloß ein Formalerfordernis ist.