Die Entscheidung des EuGH vom 08.03.2001, C-240/99 , im Fall Skandia zeigt nach Ansicht des Verfassers eine restriktive Haltung bei der Anwendung der USt auf Konzernsachverhalte und Outsourcing. Die UStR 2000 enthalten dem gegenüber in den Rz 1011 bis 1013 eine weitaus liberalere Sicht der Befreiungsbestimmungen. Der Beitrag befasst sich mit der Problematik des Gegensatzes von Steuerstruktur und Unternehmensstruktur.