Der Artikel behandelt den Ausweis der Ergebnisverrechnung (Jahresgewinn, Jahresverlust) des Kommanditisten in der Bilanz einer Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft), insbesondere unter dem Aspekt, dass der Jahresgewinn seitens des Kommanditisten zur Entnahme bestimmt ist und „am Tag nach“ der - zwar formell nicht vorgeschriebenen, aber empfehlenswerten - Feststellung des Jahresabschlusses der Personengesellschaft entnommen wird.