Das KMOG hat mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2001 für Inhaber von Anteilsrechten an Investmentfonds eine bisher steuerschonende Betrachtungsweise von Substanzgewinnen beseitigt und die Einbehaltung eines „Sicherungsabzuges“ bei ausländischen Investmentfonds eingeführt. Zusätzlich wurden durch eine Änderung der EStR 2000 für ausschüttungsgleiche Erträge, die nach dem 31. 10. 2000 erzielt werden, neue Regelungen für die Verrechnung von Aufwendungen normiert. Maier-Dietrich bereitet die derzeit geltenden Regeln in Tabellenform ausführlich und übersichtlich zugleich auf.