Die EStR 2000 enthalten einige Aussagen zu den einkommensteuerlichen Rechtsfolgen bei Umstrukturierungen, insbesondere auch zu jenen beim Zusammenschluss gemäß Art IV UmgrStG. Nach Ansicht der Autoren entsprechen die Ausführungen in den EStR 2000 teilweise nicht der herrschenden Lehre und Verwaltungspraxis.