Der Autor beleuchtet die Auswirkungen einer vorzeitigen Tilgung von Fremdkapital unter Beachtung der jüngsten Judikatur des VwGH vom 28.03.2001, 98/13/0032, und der ergangenen Vorjudikatur. Weiters setzt er sich mit der Eignung von Wohnungen zur Nutzung im Rahmen der Lebensführung auseinander.