Die Autoren beschäftigen sich in ihrer Abhandlung damit, ob eine nach ausländischem Recht gegründete Kapitalgesellschaft in Österreich stets als Kapitalgesellschaft im Sinne eines Unterfalles der juristischen Personen des privaten Rechts im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 KStG zu behandeln ist. Ihre Ausführungen stellen zugleich eine Anmerkung zum Erkenntnis des VwGH vom 20.06.2000, 98/15/0008, und eine Replik auf Mühlehner , RdW 2/2001, S 122, dar. Aus diesem Erkenntnis lasse sich ableiten, dass für alle inländischen Gesellschaften die Maßgeblichkeit des Zivilrechts für das Körperschaftsteuerrecht gilt.