Die Risikorücklage ist im Zuge von Betriebsprüfungen bei Versicherungsunternehmen nach wie vor ein Prüfungsschwerpunkt. Im Artikel werden zunächst die Aufgaben und Ziele der Risikorücklage als Eigenmittelbestandteil eines Versicherungsunternehmens herausgearbeitet. Anschließend wird die Risikorücklage aus handelsrechtlicher und aus steuerrechtlicher Sicht dargestellt.