Im ersten Teil seiner Arbeit (FJ 9/2001, 273) befasste sich der Autor mit der Ernennung der Mitglieder. Im zweiten Teil bespricht er die Organisationsprinzipien, das Ablehnungsrecht des Verwaltungsgerichtshofes und stellt sich die Frage „Warum keine Landesverwaltungsgerichte?“. Er hält abschließend fest, dass darauf zu achten sei, dass eine wirklich unabhängige Instanz geschaffen wird, wenn der Gesetzgeber eine Umwandlung der abgabenrechtlichen Berufungssenate ins Auge fasst. Eine Einschränkung des Zugangs zum VwGH könnte eine erhebliche Verschlechterung des Rechtsschutzes zur Folge haben.