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Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (Hilber/Rieder, SWK 28/2001, S 700)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2001/1149ÖStZ 2001, 611 Heft 24 v. 15.12.2001

Während in der Bundesabgabenordnung schon bisher eine Toleranzfrist für kurzzeitig verspätete Zahlungen enthalten war, wurde die Respiroregelung im ASVG erst kürzlich abgeändert. Das GSVG kennt keine solche Regelung.

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