Der Ministerialentwurf für ein Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz sieht unter anderem vor, dass die Entscheidung über Berufungen gegen von Finanzämtern oder Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide künftig einem „Finanzgericht“ als unabhängiger Verwaltungsbehörde obliegt. Der Autor begrüßt dieses Reformprojekt und stellt einige Verbesserungsvorschläge vor.