A. Berechnung der Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 2002
B. Ausstellung von Lohnzetteln (Formular L 16) und elektronische Übermittlung der Lohnzetteldaten
A. Berechnung der Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 2002
A.1 Lohnsteuerberechnung unter Anwendung der „Effektiv-Tarif-Tabelle“
Auf Grund der mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG 2001) vorgenommenen Änderungen entfällt bei Lohnsteuerberechnungen für Zeiträume ab 1. 1. 2002 die Rundung des Einkommens gemäß § 33 EStG 1988 auf volle 100 Schilling. Dadurch wird die Berechnung der Lohnsteuer insofern erleichtert, als sie direkt unter Anwendung der so genannten „Effektiv-Tarif-Tabelle“ ermittelt werden kann (die Verwendung einer Lohnsteuertabelle in Form einer „Annäherungstabelle“ ist aber auch möglich -- siehe Punkt A.2). Die Effektiv-Tarif-Tabelle stellt sich wie folgt dar: