Die UStR 2000 werden zur Frage des Leistungsortes bei Stromlieferungen (Rz 422) bzw zur Frage der Rechnungslegung bei Stromlieferungsverträgen und Netznutzungsverträgen (Rz 536a und 1536) sowie bezüglich Steuerschuldner (Rz 2601) abgeändert bzw ergänzt.