Einkünfte, die ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger aus der Vermietung kanadischer Liegenschaften erzielt, sind nicht bloß für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, sondern in die österr Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, da im DBA-Kanada das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird.