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Fahrlässige Abgabenverkürzung - Entstehen der Umsatzsteuerschuld, Gesetzesunkenntnis, unentschuldbarer Irrtum

JudikaturÖStZ 2001/1095ÖStZ 2001, 568 Heft 22 v. 15.11.2001

FinStrG § 34 Abs 1 (§ 9)

Die in Rede stehende Umsatzsteuerschuld war nach der Bestimmung des § 19 Abs 2 Z 1 lit a UStG 1972 jedenfalls im Jahr 1986 entstanden, weil die Leistungen des Unternehmens des Beschwerdeführers in diesem Jahr abgeschlossen waren. Aus welchen Gründen das Legen einer Schlussrechnung unterblieben ist, war diesbezüglich ohne Bedeutung.

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