Bei Managementleistungen, die ein inländisches Stammhaus an seine ausländische Betriebsstätte oder eine inländische Betriebsstätte an ihr ausländisches Stammhaus oder eine andere ausländische Betriebsstätte erbringt, stellt sich die Frage, ob die Verrechnung dieser Dienstleistungen bei Anwendung einer Kostenallokation auf Basis der Kosten mit oder ohne Gewinnzuschlag zu erfolgen hat, oder ob allenfalls sogar ein (teilweises) Unterbleiben einer Weiterverrechnung unter Berücksichtigung des Art 7 OECD-MA und der innerstaatlichen Rechtsgrundlage des § 6 Z 6 EStG möglich ist. Auf diese und damit in Zusammenhang stehende Fragen wird im Beitrag näher eingegangen.