Im UmgrStG fehlen Bestimmungen für internationale Schachtelbeteiligungen, die bei dem Übertragenden eine Veränderung insbesondere in Form einer Abstockung erfahren. Durch die Regelungslücke werden stille Reserven, die bis dahin steuerfrei waren, steuerhängig. Der Autor stellt in seinem Beitrag einen dieses Problem behandelnden Regelungsvorschlag vor.