Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 wurde für alle Studierenden an Universitäten und Universitäten der Künste ab dem Wintersemester 2001/02 ein Studienbeitrag in Höhe von 5000 S pro Semester eingeführt. Im Beitrag werden die Möglichkeiten, diesen steuerlich geltend zu machen, untersucht.