Der Artikel klärt spezifische Fragen im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Genossenschaften, da die Genossenschaften im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften eine Art Sonderstellung im Steuerrecht haben. Die Abwicklung der laufenden Geschäfte (Ein- und Verkauf oder Dienstleistungen) der Genossenschaft größtenteils mit den eigenen Mitgliedern bzw Genossenschaftern wirft folglich eine Vielzahl von Problemen bei der Besteuerung von Genossenschaften auf.