Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Institut der Fälligkeit von Abgaben sowie dessen Bedeutung für die Abgabeneinhebung und beinhaltet sowohl grundsätzliche Aussagen betreffend die Fälligkeit als auch gesetzlich normierte Ausnahmen dieser Grundregeln. Den Abschluss bildet die Dokumentation der Bedeutung der Fälligkeit im Insolvenzverfahren.