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Die Bedeutung der Fälligkeit im Rahmen der Einhebung der Abgaben (Ryda/Langheinrich, FJ 9/2001, 277)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2001/1056ÖStZ 2001, 563 Heft 22 v. 15.11.2001

Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Institut der Fälligkeit von Abgaben sowie dessen Bedeutung für die Abgabeneinhebung und beinhaltet sowohl grundsätzliche Aussagen betreffend die Fälligkeit als auch gesetzlich normierte Ausnahmen dieser Grundregeln. Den Abschluss bildet die Dokumentation der Bedeutung der Fälligkeit im Insolvenzverfahren.

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