Im Artikel werden die abgabenrechtlichen Berufungssenate de lege lata mit den Unabhängigen Verwaltungssenaten verglichen. Dabei wird vor allem die dienst- und organisationsrechtliche Unabhängigkeit der beiden Behörden von der übrigen Verwaltung kritisch beleuchtet, um Ansatzpunkte für eine Umformung der derzeitigen Berufungssenate auf der Ebene der Bundesfinanzverwaltung in „Finanzgerichte“ nach dem Muster der UVS zu gewinnen. Der erste Teil befasst sich mit der Ernennung der Mitglieder.