Der Autor nimmt zum Begutachtungsentwurf eines Rechtsmittelreformgesetzes Stellung. Seines Erachtens bedeutet die vorgeschlagene Reform einen enormen Fortschritt in der rechtsstaatlichen Ausgestaltung des abgabenbehördlichen Rechtsmittelverfahrens, einige Punkte sollte der Gesetzgeber jedoch nochmals überdenken (zB kein durchgängiges Akademikerprinzip, Einrichtung von fixen Senaten in der Geschäftsverteilung, „Beantragung“ eines Senates oder Rolle der Laien).