Nach dem Entwurf eines Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes 2001 soll für das gesamte Bundesgebiet eine als „Finanzgericht“ bezeichnete Verwaltungsbehörde eingerichtet werden, die losgelöst von den einzelnen Finanzlandesdirektionen als Rechtsmittelinstanz in Angelegenheiten der Bundesabgaben tätig wird. Die vielfach erhobene Forderung nach einer echten Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach Ansicht des Autors dadurch nicht erfüllt; eine Entlastung des VwGH aufgrund der Reform sei nicht erkennbar.