Bankermittlungen im Finanzstrafverfahren können nach den Bestimmungen der StPO (im Gerichtsverfahren) wie auch nach jenen des FinStrG (im verwaltungsbehördlichen Verfahren) stattfinden. Im Beitrag werden beide Verfahren vergleichend dargestellt; weiters werden die Frage der internationalen Rechtshilfe in diesem Zusammenhang behandelt und Sonderfragen erläutert.