Mit Urteil vom18.01.2001hat derEuGH in der RechtssacheC-113/99 Herta Schmid, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der PP Handels GmbH in Liquidation, gegen FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland, entschieden, dass die Mindestkörperschaftsteuer nicht gegenArtikel 10 der Richtlinie 69/335/EWG verstößt. Damit sollten einschlägige Bedenken wohl für jedermann ausgeräumt worden sein. Dies ist jedoch nicht der Fall.Novacek1)) vertritt in einem Beitrag weiterhin mit im Wesentlichen denselben vom EuGH für unrichtig befundenen Argumenten beharrlich die Auffassung, es handle sich um eine „Registersteuer“ und äußert sich sogar dahingehend, dass das vorliegende EuGH-Urteil nicht der Geltendmachung dieser europarechtlichen Bedenken in künftigen Rechtsmitteln entgegenstünde. Diese Beurteilung wird im gegenständlichen Beitrag entschieden abgelehnt, da die maßgeblichen Instanzen der EU und der VwGH die Sache zu Recht gänzlich anders beurteilen alsNovacek.