Mit Erkenntnis vom25.09.200199/14/0217-9, spricht sich derVwGH für die Berücksichtigung von Auslandsverlusten bei DBA mit Befreiungsmethode aus und geht damit von seiner bisherigen Auffassung ab, wonach ausländische Verluste lediglich im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes im Inland zu berücksichtigen sind. Der VwGH begründet seine nunmehrige Ansicht auf Grundlage sowohl des originär innerstaatlichen Rechts als auch des Abkommensrechts. In einer ersten Analyse werden die unmittelbaren Auswirkungen des jüngsten VwGH-Erkenntnisses erörtert.