Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass alle Ausführungen in den EStR 2000, AÖF 2000/232, und im Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2001, AÖF 2001/196, über die steuerliche Behandlung der Mitgliedschaft an Agrargemeinschaften als Genussrechte bis auf weiteres nicht anzuwenden sind.
BMF, 8. 10. 2001