§ 2 der BMF-Verordnung betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (BGBl 1995/624) soll mit Wirkung ab 1. 1. 2002 geändert werden:
§ 2 der BMF-Verordnung betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (BGBl 1995/624) soll mit Wirkung ab 1. 1. 2002 geändert werden: