Am 18. September 2001 wurde anlässlich des Staatsbesuchs des kirgisischen Präsidenten in Wien ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Kirgisistan unterzeichnet, welches gem seinem Art 28 Abs 2 voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2003 erstmals Wirksamkeit erlangen wird. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.