Die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Steuernachzahlungen bzw -gutschriften, also die Nichtabsetzbarkeit der Nachzahlungszinsen und die Steuerpflicht der Guthabenszinsen wird derzeit immer wieder kritisiert. Nach Ansicht des Autors brächte eine Steuerbefreiung der Guthabenszinsen für den Fiskus und für die Steuerzahler eine wesentliche Vereinfachung.