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Änderung der biometrischen Größen bei Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellung (Kreiter, ÖStZ 16/2001, 390)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/971ÖStZ 2001, 508 Heft 20 v. 15.10.2001

Bei Zugrundelegung neuer biometrischer Größen ist eine Verteilung der Auswirkungen gemäß § 14 EStG 1988 vorgesehen. Hiefür gibt es jedoch zwei methodische Ansätze: Einer Vorgangsweise, die einer Art Werterhellung entspricht, steht eine Verteilungsmöglichkeit im Sinne des § 14 Abs 7 EStG 1988 gegenüber, wobei bei „Pensionsempfängern“ stets eine Verteilung auf drei Jahre vorzunehmen ist. Diese methodischen Ansätze werden im Beitrag anhand von Beispielen deutlich gemacht.

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