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Verdeckte Gewinnausschüttungen im Interesse des „bonum commune“?

ÖStZ 2001/951ÖStZ 2001, 493 Heft 20 v. 15.10.2001

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind von Maßnahmen zum Wohle der Allgemeinheit abzugrenzen. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, und bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts ist die Frage von grundlegender Bedeutung.

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