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Österreichische Piloten bei Fluggesellschaften in den VAE und in Hongkong (EAS 1900 v 23. 7. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2001/1001ÖStZ 2001, 513 Heft 20 v. 15.10.2001

BAO: § 48

Ist ein in Österreich ansässiger Flugpilot bei einer Fluglinie in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig, wobei seine Bezüge dort keiner Einkommensbesteuerung unterliegen, dann gestattet § 48 BAO keine Steuerbefreiung in Österreich, da eine solche nur zum Ausgleich einer in- und ausländischen Besteuerung vorgenommen werden kann. Diese Rechtsvoraussetzung ist bei einer fehlenden Besteuerung im Ausland nicht erfüllt.

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