DerVfGH hat mit Erkenntnis vom29.11.2000B 1735/00, das Bereicherungsverbot der Wiener LAO (= Rückzahlungssperre wegen Bereicherung, noch kein Verrechnungsverbot) als verfassungskonform eingestuft und zwar sowohl materiell-rechtlich als auch hinsichtlich der rückwirkenden Einführung. Auf gemeinschaftsrechtliche Fragestellungen ist der VfGH hingegen entsprechend seiner eigenen Judikatur nur rudimentär eingegangen. Die gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der rückwirkenden Einführung des Bereicherungsverbotes in den LAO ist im nachfolgenden Verfahren vor dem VwGH zu klären, wobei die Ausführungen des VfGH zur gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit eines Bereicherungsverbotes kritisch beleuchtet werden sollen. Der Aufbau des Beitrages entspricht dabei im Wesentlichen der vomVfGH im ErkenntnisB 1735/00 gewählten Argumentationsstruktur.