Der VwGH sieht in seinen Vorlagebeschlüssen an den VfGH (siehe weiter oben) die Vorschreibung von Lohnnebenkosten für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Autor nimmt in seinem Artikel unter anderem auf die vom VwGH angesprochene generelle Problematisierung der Abweichungen des Steuerrechts von der arbeits- bzw sozialrechtlichen Beurteilung eines Dienstverhältnisses Bezug.