vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neues Kridastrafrecht und zivilrechtliche Haftung (Feuchtinger, SWK 32/2000, W 131)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2001/18ÖStZ 2001, 18 Heft 1 und 2 v. 15.1.2001

Seit 1. 8. 2000 ist ein neues Kridastrafrecht in Kraft; Ziel der Novelle ist die Entkriminalisierung des unternehmerischen Misserfolges. „Redliches Scheitern“ eines Unternehmers soll künftig nicht mehr strafbar sein. Schätzungen des Kreditschutzverbandes zufolge soll durch die Gesetzesreform die Zahl der Verurteilungen wegen fahrlässiger Krida von rund 1.600 pro Jahr um etwa drei Viertel reduziert werden. Nach Meinung des Autors zieht diese Strafrechtsnovelle auch zivilrechtliche Folgen nach sich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte