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§ 6 Abs 1 Z 29 UStG 1994 -Steuerbefreiung für Zusammenschlüsse von unecht befreiten Unternehmern und Nichtunternehmern

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/754ÖStZ 2001, 385 Heft 16 v. 15.8.2001

Im Zuge der beabsichtigten Änderung des Wirtschaftskammergesetzes soll dem§ 6 Abs 1 UStG 1994folgende Z 29 angefügt werden:

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