Nach Ansicht des VwGH im Erkenntnis vom 21.02.2001, 2000/14/0127-0130, erhält der Kommanditist nur insoweit eine Verlustzuweisung, als er tatsächlich haftet. Diese tatsächliche Haftung wird im Feststellungsverfahren nach § 188 BAO geprüft. Auch wenn eine KG mehrere Gebäude vermietet, darf pro Veranlagungsjahr nur ein Feststellungsbescheid nach § 188 BAO ergehen.
Bescheid