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Neues DBA-Polen paraphiert

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/538ÖStZ 2001, 273 Heft 12 v. 15.6.2001

Am 23. 5. 2001 wurde in Warschau der Entwurf des neuen DBA mit Polen paraphiert. Das neue DBA folgt im Wesentlichen dem OECD-MA. Die betriebstättenbegründende Baustellenfrist beträgt 12 Monate. Das Quellenbesteuerungsrecht bei Dividenden beträgt 5% im Schachtelverhältnis (bei auf 10% herabgesetzter Mindestbeteiligung) und 15% im Portfoliofall, jenes bei Zinsen 5% (mit Quellensteuerfreiheit im öffentl Bereich, im Bereich von Exportförderungskrediten, bei Anlageverkauf auf Kredit sowie allgemein im Bereich von Bankkrediten) und jenes bei Lizenzgebühren 5%. Österreich wendet zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode an, das Schachtelprivileg über die Grenze wird bereits bei 10%iger Mindestbeteiligung gewährt. In Bezug auf die Amtshilfe im Ermittlungsverfahren ist der "große" Informationsaustausch vorgesehen.

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