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Erhöhte Begründungspflicht bei Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Verkürzung von USt-VZ (RdW 3/2001, 178)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2001/429ÖStZ 2001, 232 Heft 10 v. 15.5.2001

Die Strafbarkeit wegen Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG (USt-VZ) ist dann ausgeschlossen, wenn die Strafbarkeit der nachfolgenden Hinterziehung der Jahressteuer nach § 33 Abs 1 FinStrG gegeben ist. Der VwGH verlangt nun, dass sich die Finanzstrafbehörde bereits im Einleitungsbescheid mit der Abgrenzung dieser beiden Delikte auseinander setzt.

Finanzstrafverfahren

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