vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorsteuerabzug - Rechnungsmängel

ErlassrundschauÖStZ 2000/504ÖStZ 2000, 241 Heft 9 v. 1.5.2000

UStG 1994: § 11, § 12 Abs 1 Z 1

Nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer nur eine Steuer als Vorsteuer abziehen, die der leistende Unternehmer in einer Rechnung (§ 11 UStG 1994) an ihn gesondert ausgewiesen hat. Das Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 ist eine materiellrechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, die nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise durch andere Beweismittel ersetzt werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte