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Prüfung des Vorliegens eines ausländischen Investmentfonds im Bereich des Steuerrechts

ErlassrundschauÖStZ 2000/503ÖStZ 2000, 241 Heft 9 v. 1.5.2000

InvFG 1993: § 20, § 42 Abs 1

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Rechtsansicht, dass bei der Prüfung der in § 42 Abs 1 InvFG 1993 normierten Risikostreuung bei ausländischen Investmentfonds die Veranlagungsvorschriften des § 20 InvFG als Auslegungshilfe herangezogen werden können.

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