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Behandlung der Aufwandszinsen bei einer fremdfinanzierten offenen Ausschüttung

ErlassrundschauÖStZ 2000/497ÖStZ 2000, 239 Heft 9 v. 1.5.2000

KStG 1988: § 8 Abs 2, § 12

Die Fremdfinanzierung der offenen Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft führt bei Vorliegen eines unmittelbaren Zusammenhanges zwischen der Kreditaufnahme und der als Einkommensverwendung iSd § 8 Abs 2 KStG 1988 zu wertenden Ausschüttung nach § 12 KStG 1988 zum Abzugsverbot für die anfallenden Zinsen.

BMF , 14.03.2000

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