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Erwerb von Rechten aus schwebenden Verträgen

ErlassrundschauÖStZ 2000/489ÖStZ 2000, 238 Heft 9 v. 1.5.2000

EStG 1988: §§ 6, 7

Rechte aus schwebenden Verträgen, die ein Unternehmen von einem anderen Unternehmen erwirbt, sind selbstständig bewertbar und nicht Teile eines Firmenwertes.

Der Erwerb noch nicht vollendeter Aufträge führt zu einem eigenständigen Wirtschaftsgut, das iSd der halb fertigen Arbeiten fortzuführen ist.

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