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Welche Rechtslage ergibt sich nach dem aufhebenden Erkenntnis?

MR Dr. Peter QuantschniggÖStZ 2000/487ÖStZ 2000, 235 Heft 9 v. 1.5.2000

Der VfGH hat die SpESt nicht zur Gänze aufgehoben, sondern nur insoweit als sie bei den Kreditinstituten durch einen Steuerabzug zu erheben ist. Daraus folgt ab 1.10. 2001:

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