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Urteil vom 24.02.2000, C-434/97, Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich

EuGH - Kurzinfo zur neuesten RechtsprechungÖStZ 2000/477ÖStZ 2000, 217 Heft 8 v. 15.4.2000

Sachverhalt:

In Frankreich wird angesichts der mit dem ungezügelten Konsum von Tabak und alkoholischen Getränken verbundenen gesundheitlichen Risiken eine Abgabe auf diese Erzeugnisse zu Gunsten der Caisse nationale d'assurance maladie (Nationale Krankenkasse), im Folgenden: „Sozialbeitrag“, erhoben. Der Beitrag wird beim Kauf von Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 25% vol. durch die Verbraucher fällig und beträgt 1 Franc je Deziliter oder angefangenen Deziliter.

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