vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Home-Office für deutschen Arbeitgeber (EAS 1590 v 24. 1. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland E, VÖStZ 2000/469ÖStZ 2000, 214 Heft 8 v. 15.4.2000

Räumlichkeiten einer Wohnung, die einem in Österreich ansässigen Arbeitnehmer einer deutschen GmbH als „home office“ dienen, werden üblicherweise als Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers anzusehen sein. Für die Annahme einer Lohnsteuerbetriebstätte iSd § 81 Abs 2 EStG 1988 ist nicht erforderlich, dass diese Räumlichkeiten dem Arbeitgeber gehören oder dass sie an ihn vermietet worden sind. Unterhält der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte, dann wird hiedurch gem § 47 EStG 1988 seine Lohnsteuerabzugspflicht in Österreich begründet. (SWI 2000/99)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte